| Klasse |
Mindestalter |
Vorbesitz |
Einschluss |
Fahrzeuge |
Klasse alt |
|---|---|---|---|---|---|
| A | 25 direkt | kein Vorbesitz |
A1 & M | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. |
1 |
| A | 18 | kein Vorbesitz |
M | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr |
1b |
| A1 | 16 | kein Vorbesitz |
M | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kw (Leichtkrafträder) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: a) 80 km/h für |
4 |
| M | 16 | kein Vorbesitz |
- | Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfs-motor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50cm³). |
4 |
| S | 16 | kein Vorbesitz |
- | Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften: Hubraum nicht mehr als |
4 (sofern vor dem 1.01.89 erteilt) |